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   RG, 17.11.1936 - II 104/36   

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https://dejure.org/1936,347
RG, 17.11.1936 - II 104/36 (https://dejure.org/1936,347)
RG, Entscheidung vom 17.11.1936 - II 104/36 (https://dejure.org/1936,347)
RG, Entscheidung vom 17. November 1936 - II 104/36 (https://dejure.org/1936,347)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Kann eine Firma, die der Erwerber eines ihm mit dem Firmenrecht übertragenen Geschäfts bei dessen Vereinigung mit dem eigenen Unternehmen seiner bisherigen Firma hinzugefügt hat, im Fall einer Wiederabtrennung und Veräußerung des hinzuerworbenen Geschäfts wieder ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 152, 365
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Frankfurt, 22.06.2005 - 20 W 396/04

    Partnerschaftsgesellschaft: Änderung des Namens einer Rechtsanwaltssozietät

    Während früher ein strenger Maßstab angelegt wurde, der nur ganz unwesentliche Änderungen, jedoch keine weiteren Zusätze außer dem Hinweis auf ein Nachfolgeverhältnis erlaubte (vgl. etwa RGZ 96, 195; 133, 318 und 152, 365; 162, 121 sowie OLG Celle, NJW 1976 2021), wurde dies insbesondere durch die sog. "Frankona"-Entscheidung des BGH (BGHZ 44, 116 = NJW 1965, 1915) abgemildert.
  • BAG, 28.05.1996 - 3 AZR 131/95

    Arbeitsgerichtsverfahren: (Ersatz-) Zustellung der Klage bei Auslandsberührung

    Dieses Unternehmen hat darüber hinaus mit ihrer neuen, aus den beiden früheren Firmen zusammengesetzten Firmenbezeichnung eine gegenüber der KG wesentlich geänderte neue Firma geführt (vgl. RGZ 152, 365, 368; 159, 211, 220 f.; BGH Urteil vom 10. Oktober 1985 - IX ZR 153/84 - ZIP 1985, 1495; BGH Urteil vom 4. November 1991 - II ZR 85/91 - ZIP 1992, 398, 400).
  • BayObLG, 27.10.1988 - BReg. 3 Z 117/88

    Keine Fortführung der Firma eines nicht eingetragenen Großhandwerkers

    Der Veräußerer oder Erblasser kann nicht eine Firma übertragen, deren er sich selbst nicht bedient hat oder nicht bedienen durfte (vgl. RGZ 152, 365/368; BGHZ 30, 288 /291; BGH NJW 1985, 736 /737 [= MittBayNot 1985, 39 = DNotZ 1986, 38 ]).
  • OLG Frankfurt, 31.10.1977 - 20 W 630/77

    Fortführung der Firma des erworbenen Handelsgeschäfts

    Der Erwerb eines Handelsgeschäfts im Sinne dieser Vorschrift liegt nur vor, wenn der Veräußerer Vollkaufmann ist und seine Firma zu Recht besteht (RGZ 152, 365, 368; KG HRR 1939 Nr. 93; OLG Hamm BB 1959, 463; OLG Stuttgart BB 1962, 386; OLG Köln NJW 1963, 541, 543; OLG Frankfurt NJW 1969, 330, 331; Würdinger im Großkommentar zum HGB, 3. Aufl. 1967, § 22 Anmerkungen 26, 28; Schlegelberger/Hildebrandt/Steckhan, HGB, 5. Aufl.1973, § 22 Randnummer 4; Baumbach/Duden, HGB, 22. Aufl. 1977, §§ 22, 23 Anm. 1 F).
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